Unter dem Begriff Grundpflege sind alle pflegerischen Maßnahmen zusammengefasst, die im Rahmen der Körperpflege, der Ernährung und Mobilität nötig werden.

Hierzu gehören zum Beispiel:
  • Körperwäsche und -pflege
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Mobilisation
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • u.v.m.
Die Kosten für Leistungen der Grundkrankenpflege werden von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist die Einstufung in eine Pflegestufe.